Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 27. Februar 2014

Wiederholung der Sendung „Libyen, Uran und Völkerrecht“

Macht und Menschenrechte am Donnerstag, den 27.02.2014 auf Jungle Drum Radio -
diesmal mit einer Wiederholung der Sendung „Libyen, Uran und Völkerrecht“

Unser Politikblog | 27.02.2014

(C)  Jungle Drum Radio
Die aktuellen Geschehnisse in der Ukraine sollten Anlass sein, einen Moment innezuhalten und genau hinzuschauen.

Das Beispiel Libyen mahnt zur Besonnenheit.

Volker Reusing führte durch die Sendung mit Frieder Wagner. Interviewpartner waren außerdem Layla al-Zubaidi (Heinrich-Böll-Stiftung Beirut) und Tobias Pflüger (Informationsstelle Militarisierung sowie ehem. Europaabgeordneter der Linkspartei). So wie der Europaabgeordnete Godfrey Bloom von UKIP und der Völkerrechtler Prof. Dr. Reinhard Merkel.

Daher wiederholen wir heute die Sendung „Libyen, Uran und Völkerrecht“.
An dieser Stelle finden Sie nach der Sendung

Laden Sie also die Seite öfters neu

Hinweis für die Sendungen ab Februar 2014:

Ab nächstem Jahr wird die Sendung „Macht und Menschenrechte“ regulär immer am 2. und am 4. Donnerstag im Monat zu hören sein.

Montag, 24. Februar 2014

Aufruf an die griechische Öffentlichkeit zu Zeugenaussagen

Aufruf an die griechische Öffentlichkeit zu Zeugen-aussagen in griechischer Sprache.am 21.11.2012 habe ich beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige erstattet gegen unbekannt wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig systematische und groß angelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. k Römisches Statut).


Donnerstag, 13. Februar 2014

Macht und Menschenrechte mit Elke Fimmen zur Ukraine und mit Leonidas Chrysanthopoulos zur Griechenland

Macht und Menschenrechte am Donnerstag, den 13.02.2014 auf Jungle Drum Radio -
diesmal im Gespräch mit Elke Fimmen (Büso) zur Ukraine, einer deutschen Synchronisation eines berühmten Telefonats über die Ukraine und mit dem Botschafter i. R. Leonidas Chrysanthopoulos (EPAM) zu Griechenland

Unser Politikblog | 13.02.2014

Das Interview mit Elke Fimmen (1. stellvertretende Vorsitzende von der Partei Büso), beleuchtet die Proteste in der Ukraine. Welche politischen Gruppen stehen wo? Was hat das alles mit dem Entwurf eines EU-Ukraine-Partnerschaftsabkommens zu tun? Wo sind dabei Gefahren für den Frieden, und welche Lösungsmöglichkeiten sieht Büso?

Ein berühmtes Telefonat zwischen Ihrer Exzellenz, der US-Vizeaußenministerin Victoria Nuland und Seiner Exzellenz, dem US-Botschafter in der Ukraine, Herrn Geoffrety Pyatt, liegt nun auch in deutscher Synchronisation vor. Darin geht es u. a. um die Einschätzung zu drei führenden ukrainischen Oppositionspolitikern, und wie man diese sowie die UNO und die EU instrumentalisieren zum Zeitpunkt des Telefonats instrumentalisieren zu können geglaubt hat. Laut Wikipedia-Lexikon ist Ihre Exzellenz, Frau Nuland, verheiratet mit Robert Kagan, der u. a. Seniorpartner der Carnegie Endowment for International Peace, Stipendiat des German Marshal Fund und Mitbegrüder des Project for a New American Century ist.

Im Gespräch mit Leonidas Chrysanthopoulos, Vorstandsmitglied der Partei EPAM sowie ehemaliger griechischer Botschafter u. a. in Kanada und Polen, geht es um die Lage in Griechenland u. a. zu Pressefreiheit, Ernährung und gesundheitlicher Versorgung. Außerdem wird beleuchtet, welche Lösungsvorschläge EPAM hat für die Schuldenkrise, und warum sich EPAM für eine neue griechische Verfassung einsetzt.

MP3Download zum nachhören Interview mit Leonidas Chrysanthopoulos

MP3Download zum nachhören Komplette Sendung

Donnerstag, 6. Februar 2014

Ein Europa der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit statt eines nichtigen Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Unser Politikblog | 06. Februar 2014

Presseerklärung

Bild: S.L.Hassel-Reusing (c)   Den Haag am 21.11.2012
Die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (siehe auch Die Welt) ist international bekannt u. a. durch ihre Verfassungsbeschwerden vom 29.05.2010, vom 06.04.2012 und vom 30.06.2012 zu EFSF, ESM, Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) (Az. 2 BvR 710/12 und 2 BvR 1445/12) sowie durch ihre Strafanzeige vom 21.11.2012 gegen unbekannt beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen der Schädigung der Gesundheit der griechischen Bevölkerung (Az. OTP-CR 345/12).
Die Kernforderung ihrer Verfassungsbeschwerden ist die Lösung der Finanzkrise am Maßstab der verfassungsmäßigen Ordnung des jeweiligen Landes und der universellen Menschenrechte und nicht am Maßstab der Strenge im Sinne der „Praxis“ bzw. „Modalitäten“ des IWF. Hierzu zeigt sie insbesondere die besondere Verbindung Deutschlands und jedes einzelnen Deutschen über Art. 1 Abs. 2 GG zu den universellen Menschenrechten.

Auch inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen der Vereinten Nationen (z. B. der offene Brief der Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay vom 16.05.2012 an die Mitgliedsstaaten des Uno-Sozialpaktes, die Stellungnahmen 2011 der Unabhängigen Expertin der Uno für extreme Armut, Magdalena Sepulveda, zu Irland, sowie des Unabhängigen Experten der Uno zur Auswirkung der Finanzkrise auf die Menschenrechtslage, Cephas Lumina, zu Griechenland), des Europarats (v. a. Themenpapier „safeguarding human rights in times of economic crisis“ aus November 2013 des Menschenrechtskommissars Nils Muiznieks sowie Entscheidung des Sozialausschusses des Europarats (ECSR) vom 07.12.2012 zu Az. 76/2012 betr. Rentenkürzungen in Griechenland) und der ILO (z. B. Bericht der High Level Mission vom 19.-23.10.2011 zu Griechenland) fordern aus verschiedenen Perspektiven die Anwendung der Menschenrechte (bzw. bei der ILO deren Konventionen) bei der Festlegung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ein.

Zuletzt am 27.01.2014 wurde das Rechtsgutachten „Austeritätspolitik und Menschenrechte“ von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano im Auftrag der Arbeiterkammer Wien in Brüssel vorgestellt, welches u. a. die Bindung der Europäischen Union und ihrer Organe sowie der Mitgliedsstaaten an die internationalen Menschenrechte untersucht. In seinem Gutachten wird auch die Zugehörigkeit zumindest der universellen Menschenrechte aus der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte, des Uno-Zivilpaktes und des Uno-Sozialpaktes zum „ius cogens“ festgestellt mit Blick auf die Schlussfolgerung, dass die universellen Menschenrechte daher zumindest über dem EU-Sekundärrecht stehen. Hinsichtlich der Klagemöglichkeiten konzentriert sich sein Gutachten auf die vor den internationalen Gerichten.
Im Januar 2014 hat Sarah Luzia Hassel-Reusing zwei neue Schritte für ein menschlicheres Europa unternommen. Hierzu hat sie sich am 07.01.2014 an den Ecofin-Rat gewandt und mit Schreiben vom 16.01.2014 die Petition „Werte statt Lügen“ beim Europaparlament eingereicht.